Zusatzzeichen ZZ.1020-30 Anlieger frei RA2 231x 420mm
Beschreibung
Zusatzzeichen ZZ.1020-30 Anlieger frei RA2
Das Zusatzzeichen ZZ.1020-30 Anlieger frei RA2 ist ein Zusatzzeichen zur Ergänzung von Hauptverkehrszeichen im Bereich der Verkehrsregelung. Es wird eingesetzt, um Parkverbote oder Halteverbote auf bestimmte Personengruppen zu beschränken – insbesondere zur Kennzeichnung von Bereichen, in denen Anlieger von Parkbeschränkungen ausgenommen sind. Das Zeichen entspricht der Ausführung RA2 und erfüllt die geltenden Anforderungen für Verkehrszeichen im öffentlichen Raum. Es eignet sich für Kommunen, Straßenmeistereien, Facility-Management-Unternehmen und Verkehrssicherungsfirmen, die eine normgerechte Beschilderung von Straßen und Parkplätzen benötigen. Das Zusatzzeichen wird direkt unter dem entsprechenden Hauptverkehrszeichen angebracht und trägt zur eindeutigen Regelung des Fahrzeugverkehrs bei.
Merkmale und Spezifikationen
Zusatzzeichen ZZ.1020-30 zur Kennzeichnung „Anlieger frei\"
Ausführung RA2 nach geltenden Verkehrszeichenstandards
Einsatz zur Ergänzung von Hauptverkehrszeichen
Geeignet für öffentliche Straßen und Parkplatzbereiche
Für welche Bereiche wird das Zusatzzeichen ZZ.1020-30 verwendet?
Das Zusatzzeichen ZZ.1020-30 wird eingesetzt, um Parkverbote oder Halteverbote auf Anlieger zu beschränken. Es kennzeichnet Straßenabschnitte und Parkplätze, in denen Anlieger parken oder halten dürfen, während für andere Fahrzeugführer ein Verbot gilt. Das Zeichen wird immer unter dem entsprechenden Hauptverkehrszeichen angebracht und dient der verkehrsrechtlichen Differenzierung.
Welche Zielgruppe benötigt dieses Verkehrszeichen?
Das Zusatzzeichen richtet sich an Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Straßenmeistereien, Facility-Management-Unternehmen und Verkehrssicherungsfirmen. Sie nutzen das Zeichen zur Beschilderung von städtischen Straßen, Wohngebieten und Parkplätzen, um die Parkregeln eindeutig zu regeln und durchzusetzen.
Warum ist die Ausführung RA2 wichtig?
Die Ausführung RA2 entspricht den geltenden Standards für Verkehrszeichen und gewährleistet die normgerechte Beschilderung im öffentlichen Straßenverkehr. Dies ist erforderlich, damit das Zusatzzeichen rechtlich wirksam ist und von Verkehrsteilnehmern eindeutig erkannt wird.