Zusatzzeichen ZZ 1007.35 Verschmutzte Fahrbahn RA2 330x600mm
Beschreibung
Zusatzzeichen Verschmutzte Fahrbahn RA2 330x600mm
Das Zusatzzeichen Verschmutzte Fahrbahn RA2 ist ein Zusatzzeichen zur Ergänzung von Verkehrszeichen gemäß den Regelungen für Aufstellung und Betrieb im Straßenverkehr. Das Zusatzzeichen wird unterhalb eines Hauptzeichens angebracht und dient der Kennzeichnung von Fahrbahnen, die durch Verschmutzung beeinträchtigt sind. Mit den Abmessungen 330 × 600 mm ist das Zeichen für eine deutliche Sichtbarkeit im Verkehr ausgelegt. Es findet Anwendung auf Baustellen, bei Straßenreinigungsarbeiten oder in Bereichen mit temporären Verschmutzungen. Das Zusatzzeichen ermöglicht es Verkehrsteilnehmern, schnell und eindeutig über die Situation auf der Fahrbahn informiert zu werden. Für Bauunternehmer, Straßenmeistereien und Fachbetriebe des Straßenverkehrs ist dieses Zeichen ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherung.
Merkmale und Ausstattung
Abmessungen: 330 × 600 mm
Kategorie: Verkehrszeichen RA2
Ausführung: Zusatzzeichen zur Kennzeichnung verschmutzter Fahrbahnen
Für welche Einsatzbereiche ist das Zusatzzeichen Verschmutzte Fahrbahn geeignet?
Das Zusatzzeichen wird unterhalb eines Hauptzeichens angebracht und kennzeichnet Fahrbahnen, die durch Verschmutzung beeinträchtigt sind. Es findet Einsatz auf Baustellen, bei Straßenreinigungsarbeiten oder in Bereichen mit temporären Verschmutzungen. Damit werden Verkehrsteilnehmer eindeutig über die Verkehrssituation informiert.
Welche Zielgruppe nutzt dieses Verkehrszeichen?
Das Zusatzzeichen richtet sich an Bauunternehmer, Straßenmeistereien, Bauleiter und Fachbetriebe des Straßenverkehrs. Diese nutzen das Zeichen zur Verkehrssicherung und zur eindeutigen Kennzeichnung von Fahrbahnsituationen im Rahmen von Baustellen und Straßenarbeiten.
Wie werden Zusatzzeichen RA2 korrekt aufgestellt?
Zusatzzeichen RA2 werden unterhalb eines Hauptzeichens angebracht und ergänzen dieses um spezifische Informationen. Die genaue Aufstellung und Betrieb richtet sich nach den geltenden Regelungen für Verkehrszeichen. Das Zusatzzeichen mit den Abmessungen 330 × 600 mm ist für eine ausreichende Sichtbarkeit im Straßenverkehr ausgelegt.